Hangouts on Air sind ein wirkliches tolles Feature von Google+. Dadurch wird es jedem Nutzer ermöglicht, eine eigene Video-Übertragung zu starten und Menschen weltweit über Google+ und Youtube am eigenen Leben oder einem Konzert teilhaben zu lassen. Bisher war es nur einer bestimmten Nutzergruppe vorbehalten, diese Funktion zu testen, doch schon bald soll es jedem Google+ User möglich sein. Wir Deutschen jedoch dürfen dabei in die Röhre schauen, denn statt des Live-Video-Chats erscheint nur die folgende Meldung: „Dieses Video ist nicht verfügbar“. Auf das „Es tut uns Leid“ wurde dabei gänzlich verzichtet.
Das Rundfunkrecht als Spielverderber
Steckt etwa die GEMA dahinter? Die Antwort lautet Nein. Diesmal steht uns das deutsche Mediengesetz im Wege. Geregelt wird das Ganze genauer im Rundfunkrecht. Demnach fallen Angebote, die „linear und für einen zeitgleichen Empfang bestimmt sind“ (Livestreaming), unter die Zulassungspflicht, wenn die Zuschauerzahl über 500 beträgt. Die Zulassung wird von den deutschen Medienanstalten kontrolliert und umfasst dabei Angebote, die über Antenne, Kabel, Satellit oder Internet verbreitet werden.
Würde Youtube / Google+ ohne staatliche Erlaubnis Hangouts on Air ermöglichen, würde dies mit einem Bußgeld von 500.000 Euro geahndet werden kann. Die Zukunft von Hangouts on Air in Deutschland ist somit sehr ungewiss. Schade ist es allemal, dass das deutsche Recht dabei so im Wege steht.
12 Comments on “Keine Google+ Hangouts on Air in Deutschland”
Und wie schaut die Sache in Österreich aus?
In Österreich ist es kein Problem.
Und warum werden keine Hangouts on Air mit einer Nutzeranzahlbegrenzung auf 500 angeboten? Das würde doch zumindest für viele Fälle genügen. Auch wenn es letztlich nicht befriedigt.
Wie stehen die Piraten zu dieser Thematik?
„das deutsche Recht“ …………
Die Frage ist doch, was wollen die Bürger. 😉
ALLE Rechte und Gesetze sind von Menschen gemacht. Also kann man sie auch änder, verbessern, was immer.
Das sind Lobby-Interessen, die dahinter stecken, weil diese Leute mit dem eigenen Streamen Geld verdienen wollen oder das Streamen als Konkurrenz für ihre langweiligen Produkte sehen.
Mit Grüßen
Hallo Thomas,
soweit ich weiß, kennen die Piraten die Beschränkung und übertrage nihre Parteitage trotzdem live. 500 Zuschauer muss man erst mal erreichen und einen Sendeplan gibt es auch nicht.
Übrigens ist die Rechtslage auch nicht wirklich eindeutig. So schreibt die LMK RP folgendes zu Telemedien und Zulassung:
http://www.lmk-online.de/zulassung/neuemedien/
„Ob für Internet-TV eine Zulassung beantragt werden muss, hängt derzeit von der Beurteilung des Angebots im Einzelfall ab. Ist das Angebot aufgrund seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft als „Rundfunk“ im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags anzusehen, ist es zulassungspflichtig. Die meisten Angebote sind derzeit noch als Telemedien einzuordnen, da sich das Internet momentan für die Übertragung von TV-Angeboten aufgrund der verhältnismäßig kleinen Bilder nur bedingt eignet. Das Internet befindet sich aber in steter technischer Entwicklung. “
und
„Im Übrigen muss anhand der Rundfunkdefinition des Rundfunkstaatsvertrags überprüft werden, ob Rundfunk vorliegt. Danach ist Rundfunk ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen darstellt.“
Ich seh darin jetzt eher kein Problem für die Air-Hangouts. Es sei denn man stellt einen Sendeplan zusammen….
Ich denke auch, dass das eigentlich nur ein vorgeschobener Grund von Google ist um eine Gesetzesänderung in DE zu bewegen bzw. ein wenig Druck aufzubauen.
Wie realistisch ist es, dass jemand >500 Zuschauer bei einem Air-Hangout erreicht?
Kann man das über irgendwelche Proxy Server umgehen?
Danke im Voraus für alle Antworten!
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Unglaublich wie man sich hier der Zukunft verwehrt. Und dann wundert man sich warum Akademiker abwandern.
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Google dürfte im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages hier eher als Plattformanbieter („Anbieter einer Plattform, wer auf digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen
Rundfunk [..] mit dem Ziel zusammenfasst, diese Angebote als Gesamtangebot zugänglich zu machen […]“ §2 Abs (2) Satz 13 RStV) denn als Rundfunkveranstalter („wer ein Rundfunkprogramm unter eigener inhaltlicher Verantwortung anbietet“ §2 Abs (2) Satz 14 RStV) einzusortieren sein. Für Plattformen im Internet ohne marktbeherrschende Stellung gibt es keinerlei Regulierungen (§52 Abs (1) Satz 1 RStV). Damit verlagert sich die Registrierung als Rundfunkanbieter auf die Nutzer, aber auch dort gibt es Ausnahmen, zB sind nicht redaktionell gestaltete Angebote oder Angebote für persönliche bzw familiäre Zwecke kein Rundfunk (§2 Abs (3) Satz 3&4). Als juristische Laie sehe ich zumindest aus dieser Ecke keine Probleme
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Und wieso betrifft sowas nicht Skype? Die „streamen“ schließlich ebenfalls über das Datennetz. Telefonie/Videotelefonie ist nichts anderes als ein Hangout. Ich verstehe die Welt nicht mehr.